Eine Forschungseinrichtung, eine Hochschuleinrichtung, eine Bildungseinrichtung, eine für einen Freiwilligendienst zuständige Organisation oder eine Praktikanten aufnehmende Einrichtung, der der Drittstaatsangehörige für die Zwecke der Richtlinie 2016/801/EU (Neufassung der Forscherrichtlinie) zugewiesen wird und die, ungeachtet ihrer Rechtsform, im Einklang mit dem nationalen Recht des betreffenden EU-Mitgliedstaats im Hoheitsgebiet des betreffenden EU-Mitgliedstaats ansässig ist.
Quelle
- Art. 3(14) der Richtlinie 2016/801/EU (Neufassung der Forscherrichtlinie)
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