Im EU-Migrationskontext, ein Arbeitnehmer, dessen Anwesenheit im Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaats streng befristet und eng mit der Verbesserung seiner Fertigkeiten und Qualifikationen in seinem erwählten Beruf verbunden ist und der anschließend für sein weiteres Berufsleben in sein Land zurückkehrt.
Unterbegriff(e)
- bezahlter Auszubildender
- unbezahlter Auszubildender
Quelle
- Entschließung des Rates vom 20. Juni 1994 über die Beschränkungen für die Einreise von Drittstaatsangehörigen in die EUMitgliedstaaten zur Ausübung einer Beschäftigung
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