Ein Drittstaatsangehöriger, bei dem offiziell festgestellt wird, dass er sich im Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaats aufhält und er die Voraussetzungen für den Aufenthalt oder den Wohnsitz in diesem EU-Mitgliedstaat nicht oder nicht mehr erfüllt.
Synonym(e)
- illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger
- illegal aufhältiger Migrant
- Migrant, dessen illegaler Aufenthalt festgestellt wird
Oberbegriff(e)
- irregulärer Aufenthalt
- irregulärer Migrant
Unterbegriff(e)
- Person, die die zulässige Aufenthaltsdauer überschritten hat
Verwandte(r) Begriff(e)
- Aufgriff
- illegale Beschäftigung eines Drittstaatsangehörigen ohne rechtmäßigen Aufenthalt
Verwendungshinweis(e)
- Die Richtlinie 2009/52/EG des Rates (Richtlinie über Arbeitgebersanktionen) benutzt den Begriff „Drittstaatsangehöriger ohne rechtmäßigen Aufenthalt“ mit derselben Definition.
Quelle
- Art.2(r) der Verordnung Nr. 862/2007/EG des Rates (Migrationsstatistik-Verordnung)
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