Bevor ein neuer Mitgliedstaat der Europäischen Union beitreten kann, müssen die Beitrittsverhandlungen abgeschlossen sein.
Die Verhandlungen finden zwischen den Ministern und Botschaftern der EU-Regierungen und des Kandidatenlandes im Rahmen einer sogenannten Regierungskonferenz statt.
Zur ersten Phase gehört eine gründliche Bestandserfassung des Rechts des Kandidatenlandes. Anschließend befassen sich die Verhandlungen systematisch mit allen Bereichen des EU-Rechts, die das Kandidatenland übernehmen, einführen und umsetzen muss. Die Verhandlungen erstrecken sich auch auf andere Rechte und Pflichten, die alle Mitgliedstaaten akzeptieren müssen – diese sind als gemeinschaftlicher Besitzstand bekannt.
Die vom Kandidatenland durchgeführten politischen und wirtschaftlichen Reformen werden überwacht und regelmäßig beurteilt. Von den Ergebnissen hängt ab, wie schnell die Verhandlungen fortschreiten. Wenn alle Parteien zufrieden sind, wird der Prozess mit der Unterzeichnung und Ratifizierung eines Beitrittsvertrags abgeschlossen.
Im Laufe des Prozesses der Beitrittsverhandlungen können Kandidatenländer und potenzielle Kandidaten Unterstützung durch das Instrument für Heranführungshilfe (IPA) erhalten. Dazu gehört eine Reihe grenzüberschreitender Programme mit EU-Mitgliedstaaten, deren Funktionsweise sehr derjenigen der Strukturfonds ähnelt.
Derzeit laufen mit Montenegro, Serbien und der Türkei Beitrittsverhandlungen. Auch mit Island wurden Verhandlungen eröffnet, diese sind jedoch im Moment ausgesetzt.