Ex-ante-Konditionalitäten sind eines der zentralen Elemente der kohäsionspolitischen Reform für den Zeitraum 2014-2020. Sie wurden für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) eingeführt, um die notwendigen Bedingungen für die effektive und effiziente Nutzung der ESI-Fonds sicherzustellen.
Diese Bedingungen beziehen sich auf:
- politische und strategische Rahmen, um sicherzustellen, dass die den Investitionen im Rahmen der ESI-Fonds zugrunde liegenden Strategiedokumente auf nationaler und regionaler Ebene von hoher Qualität sind und im Einklang mit den auf EU-Ebene von den Mitgliedstaaten vereinbarten Standards stehen;
- regulatorische Rahmen, um sicherzustellen, dass die Durchführung von Vorhaben, die durch die ESI-Fonds kofinanziert werden, im Einklang mit dem EU-Acquis steht;
- ausreichende administrative und institutionelle Kapazität auf Seiten der mit der Umsetzung der ESI-Fonds befassten öffentlichen Verwaltungen und Interessenträger.
Insgesamt gibt es 7 allgemeine Ex-ante-Konditionalitäten im Zusammenhang mit horizontalen Aspekten der Programmdurchführung sowie 29 thematische Ex-ante-Konditionalitäten. Diese Konditionalitäten definieren sektorspezifische Bedingungen für im Rahmen der Kohäsionspolitik förderfähige Investitionsbereiche (Investitionsprioritäten).
Waren die Ex-ante-Konditionalitäten bei Programmannahme noch nicht erfüllt, wurden im Rahmen operationeller Programme Aktionspläne festgelegt, die bis Ende 2016 umzusetzen waren.