Aktivitäten von Personen (EU-Bürgern oder Drittstaatsangehörigen mit rechtmäßigem Aufenthalt), die ihr Recht auf Freizügigkeit wahrnehmen, indem sie vom einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen wandern.
Synonym(e)
- EU-Binnenmigration
- EU-Mobilität
- Freizügigkeit
- Interne EU-Migration
- Interne EU/EFTA-Mobilität
- Mobilität von Drittstaatsangehörigen
Oberbegriff(e)
- Recht auf Freizügigkeit
Verwendungshinweis(e)
- Freizügigkeit/EU-Binnenmobilität ist nach zwei unterschiedlichen Schemata möglich. Das 1. Schema ist ein sehr offenes und anwendbar auf alle EU-Bürger, die von der vollen Freizügigkeit profitieren. Das 2. Schema betrifft Arbeitsmigranten. Die Regeln, die hier anwendbar sind, sind weniger großzügig und auf bestimmte Kategorien von Drittstaatsangehörigen beschränkt, u.a. langfristig Aufenthaltsberechtigte, hochqualifizierte Arbeiter, Forscher und Studenten.
- Durch getrennte Vereinbarungen zwischen der EU und IS, LI, NO und CH genießen Bürger dieser Staaten dieselben Freizügigkeitsrechte.
Quelle
- Abgeleitet vom EMN anhand der Definition von „Recht auf Freizügigkeit“ im EMN Glossar
- Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.