Die Europäische Kommission legt alle drei Jahre einen Kohäsionsbericht zu den Fortschritten vor, die im Hinblick auf den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union erzielt wurden. Der im Artikel 175 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (konsolidierte Version von 2012) festgelegte Bericht muss dem Europäischen Parlament, dem Ministerrat, dem Wirtschafts- und Sozialausschusses und dem Ausschuss der Regionen vorgelegt werden.
Der Bericht beurteilt die sozioökonomische Lage und bietet einen Überblick über alle EU-Regionen anhand wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Indikatoren. Darüber hinaus wird die Wirkung und der Beitrag der Politik und der Maßnahmen der Mitgliedstaaten sowie der EU und anderer Organe wie etwa der Europäischen Investitionsbank analysiert. Falls gewünscht, kann der Bericht politische Vorschläge enthalten.