Das Konzept der nachhaltigen Entwicklung bedeutet eine Form der Entwicklungspolitik, die im Zusammenhang mit der Befriedigung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Bedürfnisse einer Gesellschaft das kurz-, mittel- und vor allem langfristige Wohl im Auge hat. Es gründet auf der Annahme, dass die Entwicklung die heutigen Bedürfnisse erfüllen muss, ohne das Wohlergehen zukünftiger Generationen zu gefährden. In der Praxis bedeutet dies, dass Grundlagen für die langfristige wirtschaftliche Entwicklung geschaffen und gleichzeitig Umweltbelange berücksichtigt werden müssen.
Die nachhaltige Entwicklung ist eines der übergeordneten Ziele der EU, die dazu eine eigene Strategie für nachhaltige Entwicklung veröffentlicht hat. Nachhaltige Entwicklung ist einer der Hauptgrundsätze, der in der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Kohäsionspolitik genannt wird. Diese Verordnung bildet den Rahmen für alle von den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds kofinanzierten Programme.