Die EU hat einen rechtlichen Rahmen für das Verkehrswesen geschaffen, dessen Ziel die Erleichterung des freien Personen- und Warenverkehrs in der gesamten Union ist. Gemäß dem EG-Vertrag ist in diesem Rahmen unter anderem Folgendes festzulegen:
- Gemeinsame Regeln für den internationalen Verkehr, der in das Territorium eines Mitgliedstaats führt oder es verlässt oder das Territorium eines oder mehrerer Mitgliedstaaten durchquert
- Die Bedingungen, unter denen gebietsfremde Frachtunternehmen in einem Mitgliedstaat Transportleistungen erbringen können
- Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie andere geeignete Bestimmungen
Die gemeinsame Verkehrspolitik fördert nicht nur ein die gesamte EU umfassendes transeuropäisches Verkehrsnetz (TEN-V), sondern auch ein nachhaltiges Verkehrsnetz, das ökologische Erwägungen miteinbezieht. Das TEN-V umfasst den Straßenverkehr, Wasserwege und Seehäfen sowie das europäische Hochgeschwindigkeitsschienennetz.
Die Kohäsionspolitik unterstützt die Verkehrspolitik der EU durch den Bau von Infrastruktur und die Finanzierung von Projekten, beispielsweise in den Bereichen Stadtverkehr, multimodaler Verkehr oder intelligente Verkehrssysteme.