Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

Der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt ist Ausdruck der Solidarität zwischen den EU-Mitgliedstaaten und ihren Regionen. Das Ziel ist eine ausgeglichene sozioökonomische Entwicklung in der gesamten EU.

Verwirklicht wird der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt durch die EU-Kohäsionspolitik, die 1992 durch den Vertrag von Maastricht Eingang in den EG-Vertrag fand. Die Kohäsionspolitik reduziert die strukturellen Ungleichheiten zwischen den Regionen und Mitgliedstaaten durch vielfältige, vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), vom Europäischen Sozialfonds (ESF) und vom Kohäsionsfonds finanzierte Maßnahmen.

Alle drei Jahre legt die Europäische Kommission einen Bericht zu den Fortschritten vor, die im Hinblick auf den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt erzielt wurden, und zum Beitrag der EU-Politik hierzu. Im Programmplanungszeitraum 2014-2020 ist die Kohäsionspolitik mit einer Zuweisung von insgesamt 351,8 Mrd. EUR (Preise Stand 2014) der zweitgrößte Posten im Haushalt der EU. Auch in diesem Zeitraum wird die Kohäsionspolitik Regionen, die den Prozess der realen wirtschaftlichen und sozialen Konvergenz noch nicht abgeschlossen haben, weiterhin unterstützen und gleichzeitig an der Verwirklichung der EU-Ziele der Strategie Europa 2020 zur Förderung eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums arbeiten.

 

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