Ausschuss der Regionen

Der Ausschuss der Regionen ist ein beratendes Gremium, durch das sich lokale und regionale Gebietskörperschaften an der Gesetzgebungsarbeit der EU beteiligen können.

Zu seinen 353 Mitgliedern gehören in der Regel gewählte Lokal- und Regionalpolitiker, regionale Regierungschefs oder Bürgermeister. Sie werden vom Ausschuss auf Basis eines vom jeweiligen Land unterbreiteten Vorschlags auf fünf Jahre ernannt. Ihre Zahl entspricht der Bevölkerungszahl des jeweiligen Landes. Der Präsident und das Präsidium des Ausschusses werden von den Mitgliedern für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren ernannt.

Um engen Kontakt zu ihren Wählern sowie ihren Städten, Regionen und Gebieten zu halten, leben und arbeiten die Mitglieder des Ausschusses der Regionen in ihrem jeweiligen Heimatland. Sechsmal im Jahr reisen sie nach Brüssel, um an den Plenartagungen des Ausschusses teilzunehmen. Darüber hinaus sind sie Mitglieder in den Fachkommissionen des Ausschusses, die sich mit sechs unterschiedlichen Politikbereichen befassen:

  • Territoriale Kohäsionspolitik
  • Wirtschafts- und Sozialpolitik
  • Umwelt, Klimawandel und Energie
  • Bildung, Jugend, Kultur und Forschung
  • Unionsbürgerschaft, Regieren, institutionelle Fragen und Außenbeziehungen
  • Natürliche Ressourcen

Diese Fachkommissionen legen Stellungnahmeentwürfe mit Pro- und Kontraargumenten zu einem bestimmten Thema vor. Nach der Annahme durch das Plenum des Ausschusses wird der Text an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Ministerrat weitergeleitet.

Der Ausschuss muss konsultiert werden, wenn in einem von zwölf Bereichen, die sich auf das regionale oder lokale Leben auswirken, ein Gesetzgebungsentwurf erarbeitet wird. Abgesehen davon können die Institutionen den Ausschuss jederzeit einschalten, wenn sie dies für angemessen halten. Der Ausschuss tritt darüber hinaus für die drei Grundprinzipien „Subsidiarität“, „Bürgernähe“ und „Partnerschaft“ ein.

 

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