Im globalen Kontext, eine Person, die beim Verlassen ihres Heimatlandes kein Flüchtling ist, sondern zu einem späteren Zeitpunkt Flüchtling wird, d.h. eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung entwickelt. Im EU-Kontext, eine Person, der der Flüchtlingsstatus auf Basis internationaler Schutznormen sur place zuerkannt wurde, d.h. wegen Ereignissen, die eingetreten sind, nachdem sie ihr Herkunftsland verlassen hat.
Synonym(e)
- objektiver Nachfluchtgrund
Verwendungshinweis(e)
- Flüchtlinge sur place können wegen eines Staatsstreiches oder wegen der Einführung oder Intensivierung einer Repressionsoder Verfolgungspolitik nach ihrer Ausreise plötzlich Furcht vor Verfolgung haben. Ein Antrag in dieser Kategorie kann sich auch auf bona fide politische Tätigkeiten (subjektive Nachfluchtgründe) stützen, die im Aufenthaltsland oder Zufluchtsort ausgeübt werden.
Quelle
- Globaler Kontext: UNHCR International Thesaurus of Refugee Terminology (nicht auf Deutsch verfügbar) EU-Kontext: Abgeleitet vom EMN anhand von Art.5 der Richtlinie 2011/95/EU (Neufassung der Qualifikationsrichtlinie)
- Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.