Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung sind Eckpfeiler der Rechtsvorschriften und der Politikgestaltung der EU.
Die EU setzt sich für die Entwicklung von Maßnahmen zur Sicherstellung der Chancengleichheit und der Gleichbehandlung der Menschen, ungeachtet ihres Geschlechts, ein. Dieser Anspruch gilt für alle Bereiche des wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, kulturellen und familiären Lebens. Darüber hinaus verfolgt die EU den Ansatz des Gender Mainstreaming, um die Gleichberechtigung zu stärken und die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu bekämpfen.
Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung wurde im Vertrag von Amsterdam gestärkt. Die EU hat jetzt die Möglichkeit, nicht nur die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu bekämpfen, sondern auch die aufgrund von Rasse und ethnischer Herkunft, religiöser Überzeugung, Behinderungen, Alter und sexueller Ausrichtung.
Das Engagement der EU für Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung drückt sich in allen Bereichen ihrer Politik aus, auch in denen, die auf die Förderung der regionalen Entwicklung ausgerichtet sind.