Erfüllung der Rückkehrverpflichtung innerhalb der dafür in der Rückkehrentscheidung festgesetzten Frist.
Oberbegriff(e)
- Zwangsrückführung
Unterbegriff(e)
- unterstützte freiwillige Rückkehr
Verwandte(r) Begriff(e)
- freiwillige Rückkehr
- Rückkehrentscheidung
Verwendungshinweis(e)
- Der Begriff unterscheidet sich von „freiwilliger Rückkehr“, da bei freiwilliger Ausreise letztendlich eine Rückkehrverpflichtung besteht.
Quelle
- Art.3(8) der Richtlinie 2008/115/EG des Rates (Rückführungsrichtlinie)
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