freiwillige Rückkehr

Die unterstützte oder autonome Rückkehr in das Herkunftsland, Transit- oder Drittland, aufgrund des freien Willens des Rückkehrers.

Synonym(e)

  • freiwillige Repatriierung

Oberbegriff(e)

  • Rückkehr

Unterbegriff(e)

  • unterstützte freiwillige Rückkehr

Verwandte(r) Begriff(e)

  • freiwillige Ausreise
  • Zwangsrückführung

Verwendungshinweis(e)

  1. Dieser Begriff unterscheidet sich von dem Begriff der “freiwilligen Ausreise“ dahingehend, dass bei dieser letztendlich eine Rückkehrverpflichtung besteht.
  2. Personen, die ohne Unterstützung eines Staates in ein Land zurückkehren, umfassen: a) jene, die dazu (rechtlich) nicht verpflichtet sind. Nach obiger Definition steht es ihnen vollkommen frei, zurückzukehren oder nicht; b) irregulär aufhältige Personen, die bisher (noch) nicht gefasst wurden (z.B. Personen, die die zulässige Aufenthaltsdauer überschritten haben), die aber trotzdem beschlossen haben, in das Land zurückkehren; c) jene, die einen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung gestellt haben (z.B. Asylbewerber, Personen, die einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben) und über deren Antrag noch nicht abschließend entschieden worden ist, die aber trotzdem beschlossen haben zurückzukehren.
  3. Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) bevorzugt den Begriff „freiwillige Repatriierung“.

Quelle

  • IOM Glossary on Migration, 2. Aufl., 2011 ▶ (nicht auf Deutschverfügbar)
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.

 

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