Die Regeln der Europäischen Union zu staatlichen Beihilfen wurden festgelegt, um sicherzustellen, dass der Einsatz staatlicher Mittel nicht zu Wettbewerbsverzerrung oder zu unfairen Vorteilen auf dem europäischen Binnenmarkt führt.
Eine staatliche Beihilfe ist ein vom Staat gewährter Vorteil, der einem Unternehmen unter Umständen einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber seinen wirtschaftlichen Konkurrenten verschafft. Staatliche Beihilfen können in ganz unterschiedlicher Form erfolgen. Hierzu gehört unter anderem die Gewährung von Subventionen, Zins- und Steuererleichterungen oder der Erwerb von Waren und Dienstleistungen zu Vorzugskonditionen.
Die EU-Vorschriften verbieten staatliche Beihilfen generell, es sei denn, sie können unter bestimmten Umständen in Zusammenhang mit der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung gerechtfertigt werden. Die Kommission hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass die Vorschriften zu staatlichen Beihilfen von allen Mitgliedstaaten gleichermaßen angewendet und beachtet werden. Die operationellen Programme zur regionalen Entwicklung der EU unterliegen diesen Vorschriften zu staatlichen Beihilfen.