Grenzgänger

Eine Person, die als Arbeitnehmer oder Selbstständiger in einem EU-Mitgliedstaat arbeitet, aber anerkannt ist, dass sie in einem anderen (benachbarten) EU-Mitgliedstaat wohnt.

Verwandte(r) Begriff(e)

  • Grenzarbeitnehmer

Verwendungshinweis(e)

  1. Wenn man sich mit Themen des Grenzüberschreitens beschäftigt, kann man eine Vielzahl von Definitionen für den Begriff „Grenzgänger“ finden.
  2. Das Konzept der Grenzgänger beinhaltet verschiedene Umstände, abhängig davon, ob man die Gemeinschaftsbedeutung zugrundelegt (die insbesonders in Zusammenhang mit sozialer Sicherheit niedergelegt ist) oder die verschiedenen Definitionen, die in bilateralen Doppelbesteuerungs-Abkommen zu finden sind.
  3. Wo es um Steuern geht, verwenden bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen, die die Besteuerungsregeln, die auf Grenzgänger anwendbar sind, festlegen, oft restriktivere Definitionen, die ein weiteres Kriterium einführen, nämlich die Tatsache, dass man in der Grenzregion leben und arbeiten muss.
  4. Oft werden „Grenzgänger“ und „Grenzarbeitnehmer“ als Synonym angesehen. Allerdings unterscheiden sich Grenzgänger von Grenzarbeitnehmern dadurch, dass sie nicht notwendigerweise im Grenzgebiet des benachbarten Landes arbeiten müssen.

Quelle

  • Abgeleitet vom EMN von der Definition von „cross-border workers“ von der Generaldirektion Steuern und Zollunion (GD TAXUD) (nicht auf Deutsch verfügbar)
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.
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