Im globalen Kontext, eine spezielle Einrichtung für die Haft eines Drittstaatsangehörigen gemäß nationaler Gesetze. Im EU-Rückführungskontext, eine spezielle Einrichtung für die Inhaftierung eines Drittstaatsangehörigen, der sich in einem Rückführungsverfahren befindet, um die Rückführung vorzubereiten und/oder um die Abschiebung durchzuführen, insbesondere wenn:
a) Fluchtgefahr besteht; oder
b) der Drittstaatsangehörige die Vorbereitungen zur Rückkehr
und/oder Abschiebung verhindert oder erschwert.
Synonym(e)
- Hafteinrichtung
Oberbegriff(e)
- Haft
Verwendungshinweis(e)
- Wenn ein EU-Mitgliedstaat keine Unterbringung in einem speziellen Haftzentrum bereitstellen kann und daher gezwungen ist, die Drittstaatsangehörigen in einem Gefängnis unterzubringen, sollen die Drittstaatsangehörigen von den normalen Gefangenen getrennt untergebracht werden.
Quelle
- Globaler Kontext: Abgeleitet vom EMN von Art.16 der Richtlinie 2008/115/EG (Rückführungsrichtlinie) EU-Rückkehr-Kontext: Art.15(1) der Richtlinie 2008/115/EG (Rückführungsrichtlinie)
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