Die Beschäftigung einer Person, die
- in dem betreffenden EU-Mitgliedstaat als Arbeitnehmer aufgrund des einzelstaatlichen Arbeitsrechts und/oder entsprechend den einzelstaatlichen Gepflogenheiten geschützt ist, und zwar unabhängig vom Rechtsverhältnis, zur Ausübung einer echten und tatsächlichen Erwerbstätigkeit für eine andere Person oder unter Anleitung einer anderen Person,
- gegen Bezahlung beschäftigt wird, und
- die erforderliche angemessene und spezifische Fachkompetenz besitzt, die durch einen höheren beruflichen Bildungsabschluss nachgewiesen ist.
Verwandte(r) Begriff(e)
- Blaue Karte EU
- hochqualifizierter Migrant
Verwendungshinweis(e)
- In einigen EU-Mitgliedstaaten gibt es eine Unterscheidung zwischen „hochgebildeten Personen“ (Personen, die die geforderten angemessenen und spezifischen Kompetenzen haben, die durch einen höheren beruflichen Bildungsabschluss und/oder umfangreiche Berufserfahrung nachgewiesen werden); und „hochqualifizierten Personen“ (Personen, die die geforderten angemessenen und spezifischen Kompetenzen nur aufgrund eines höheren beruflichen Bildungsabschlusses nachweisen können). Im EU-Kontext werden diese Begriffe als untereinander austauschbar betrachtet.
Quelle
- Art.2(b) der Richtlinie 2009/50/EG des Rates (Blaue-Karte-Richtlinie)
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