Im globalen Kontext, eine Person, die unter die ILO ISCO-88 Klassen 1, 2 und 3 fällt, z.B. eine Person, die sich als Manager/in, Geschäftsführer/in, Fachmann/Experte/in, Techniker/in oder Ähnliches qualifiziert hat, die innerhalb der internen Arbeitsmärkte transnationaler Unternehmen oder internationaler Organisationen wandert oder die eine Beschäftigung auf den internationalen Arbeitsmärkten für knappe Qualifikationen sucht. Im EU-Kontext, ein Drittstaatsangehöriger, der in einem EU-Mitgliedstaat eine Erwerbstätigkeit sucht und der erforderliche, angemessene und spezifische Fachkompetenz besitzt, die durch einen höheren beruflichen Bildungsabschluss nachgewiesen ist.
Synonym(e)
- hochgebildeter Migrant
- hochqualizierter Arbeitsmigrant
Oberbegriff(e)
- Arbeitsmigrant
Verwandte(r) Begriff(e)
- Blaue Karte EU
- gegenseitige Anerkennungsvereinbarung
- hochqualifizierte Beschäftigung
- Wirtschaftsmigrant
Verwendungshinweis(e)
- In einigen EU-Mitgliedstaaten gibt es eine Unterscheidung zwischen „hochgebildeten Personen“ (Personen, die die geforderten angemessenen und spezifischen Kompetenzen haben, die durch einen höheren beruflichen Bildungsabschluss und/oder umfangreiche Berufserfahrung nachgewiesen werden); und „hochqualifizierten Personen“ (Personen, die die geforderten angemessenen und spezifischen Kompetenzen nur aufgrund eines höheren beruflichen Bildungsabschlusses nachweisen können). Im EU-Kontext werden diese Begriffe als untereinander austauschbar betrachtet, so benutzt z.B. die Definition für Hochgebildete in der Verordnung über Migrationsstatistiken (Regulation (EC) No 862/2007) die Definition für Hochqualifizierte.
- Das Verständnis, wer als hochqualifizierter und wer als qualifzierter Drittstaatsangehöriger angesehen wird, ist in den EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich, da es verschiedene Definitionen und Konzepte gibt. Häufig hängen diese von nationalen Arbeitsmarktbedürfnissen und anderen nationalen Kriterien ab. Weitere Informationen siehe: EMN: Anwerbung hochqualifizierter und qualifizierter Drittstaatsangehörige, 2013.
Quelle
- Globaler Kontext: UNESCO Glossary of Migration-related Terms (nicht auf Deutsch verfügbar) EU-Kontext: Abgeleitet vom EMN von Art. 2 (b) der Richtlinie 2009/50/EC des Rates (Blaue-Karte-Richtlinie)
- Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.