Ein Gebiet, in dem der Aufnahme-Mitgliedstaat, die Kommission, die einschlägigen Agenturen der Europäischen Union und die teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten mit dem Ziel der Bewältigung eines bestehenden oder potenziell unverhältnismäßigen Migrationsdruck, der durch einen erheblichen Anstieg der Zahl der an den EU-Außengrenzen ankommenden Migranten gekennzeichnet ist, zusammenarbeiten.
Oberbegriff(e)
- Hotspot-Konzept
Quelle
- Art. 2(10) der Verordnung 2016/1624 (Verordnung zur Europäischen Grenz- und Küstenwache)
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