Eine wirtschaftliche Aktivität, die entgegen den gesetzlichen Bestimmungen ausgeführt wird.
Synonym(e)
- Schwarzarbeit
Unterbegriff(e)
- illegale Beschäftigung eines Drittstaatsangehörigen mit rechtmäßigen Aufenthalt
- illegale Beschäftigung eines Drittstaatsangehörigen ohne rechtmäßigen Aufenthalt
Verwandte(r) Begriff(e)
- irregulärer Migrant
Verwendungshinweis(e)
- Im EU-Kontext umfasst dies sowohl die illegale Beschäftigung eines Drittstaatsangehörigen, der sich irregulär im Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaates aufhält, als auch die Beschäftigung eines Drittstaatsangehörigen, der sich legal aufhält, aber außerhalb der Bedingungen der Aufenthaltserlaubnis arbeitet und/oder ohne Arbeitserlaubnis.
- Im Kontext der Richtlinie 2009/52/EG (Arbeitgeber-Sanktions-Richtlinie) bedeutet dies die Beschäftigung eines illegal
aufhältigen Drittstaatsangehörigen (siehe Art. 2 (d)).
Quelle
- Abgeleitet vom EMN anhand der Definition von „illegale Beschäftigung“ im ILO Thesaurus, 6. Aufl., 2008 (nicht auf Deutsch verfügbar)
- Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.