Eine Person, die ihr Land verlässt, um vor den Auswirkungen von bewaffneten Konflikten (direkten Folgen des Kampfes, Angriffen von Kampfgruppen, Vertreibungen, etc.) zu fliehen.
Verwandte(r) Begriff(e)
- De-facto-Flüchtling
- Person mit Anspruch auf subsidiären Schutz
- subsidiärer Schutz
- Vertriebener
- vorübergehender Schutz
Verwendungshinweis(e)
- Einer solchen Person kann in Einklang mit dem EU-Besitzstand (insbesondere der Richtlinie 2011/95/EU, Neufassung der Qualifikationsrichtlinie) der Flüchtlingsstatus oder subsidiärer Schutzstatus zuerkannt werden abhängig von den Gründen, auf denen ihr Antrag fußt (z.B. je nachdem, ob die Person aus Furcht vor Verfolgung in Zusammenhang mit den Verfolgungsgründen nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder durch ernsthaften Schaden im Zusammenhang mit willkürlicher Gewalt dazu gezwungen wurde, das Land zu verlassen).
- Im Falle eines Massenzustroms solcher vertriebener Personen in die EU können diese auch Anspruch auf vorübergehenden Schutz gemäß der Richtlinie 2001/55/EG des Rates (Richtlinie zum Vorübergehenden Schutz) haben.
Quelle
- Abgeleitet vom EMN anhand der Definitionen von „Flüchtling“, „Person mit Anspruch auf subsidiären Schutz“ und „vorübergehender Schutz im EMN Glossar.
- Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.