Die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in einer Gesellschaft, die aus Gruppen von Menschen aus vielen verschiedenen kulturellen Hintergründen besteht.
Verwandte(r) Begriff(e)
- kultureller Pluralismus
Verwendungshinweis(e)
- Die Allgemeine Erklärung zur kulturellen Vielfalt der UNESCO [https://www.unesco.de/infothek/dokumente/unesco-erklaerungen/ erklaerung-vielfalt.html] spiegelt die verschiedenen und mannigfaltigen Bedeutungen von Kultur wider und definiert „kulturelle Vielfalt“ in Art. 1 wie folgt: „Verschiedene Formen von Kultur, die sich im Laufe von Zeit und Raum herausgebildet haben und die die Einzigartigkeit und Vielfalt der Identitäten, die die Gruppen und Gesellschaften, aus denen die Menschheit besteht, kennzeichnen und die eine Quelle für den Austausch, die Erneuerung und die Kreativität darstellen“. Der Anwendungsbereich und die Definition, auf die man sich in der UNESCO-Erklärung geeinigt hat, wurden teilweise in der nachfolgenden bindenden UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt von 2005 beibehalten, diese stellt eine bahnbrechende bindende Konvention im modernen internationalen Recht der kulturellen Vielfalt dar und verankert gemeinsame Regeln, Prinzipien und Referenzpunkte für kulturelle Vielfalt auf globaler Ebene.
- Am 18. Dezember 2006 ratifizierte die Europäische Gemeinschaft die UNESCO-Konvention. Kulturelle Vielfalt zu erhalten und zu fördern ist eine der Gründungsprinzipien der Gemeinschaft: sie sind im Vertrag in Art. 151 und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union in Art 22.3 verankert.
Quelle
- Vom EMN entwickelt
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