Die Aufnahmebedingungen, die Unterkunft, Verpflegung und Kleidung in Form von Sach- und Geldleistungen oder Gutscheinen sowie Geldleistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs umfassen.
Oberbegriff(e)
- Aufnahmebedingungen
Verwendungshinweis(e)
- Weitere Informationen siehe EMN: Die Organisation von Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten, 2013.
Quelle
- Art.2(g) der Richtlinie 2013/33/EU des Rates (Neufassung der Aufnahmerichtlinie)
- Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.