Im globalen Kontext, Wanderung einer Person entweder über eine internationale Grenze (internationale Migration) oder innerhalb eines Staates (Binnenmigration), für einen Zeitraum länger als 1 Jahr unabhängig von den Gründen, ob freiwillig oder unfreiwillig, und unabhängig von den Mitteln, ob reguläre oder irreguläre, die bei der Migration genutzt wurden. Im EU-Kontext, die Handlung einer Person, die entweder (i) ihren üblichen Aufenthalt im Gebiet eines EU-Mitgliedstaats für einen Zeitraum, der wenigstens 12 Monate ist oder sein wird, errichtet und die sich vorher gewöhnlich in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem Drittstaat aufgehalten hat, oder (ii) die sich vorher in dem Gebiet eines EU-Mitgliedstaats aufgehalten hat und die aufhört, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in diesem EU-Mitgliedstaat für einen Zeitraum, der wenigstens 12 Monate ist oder sein wird, zu haben.
Unterbegriff(e)
- Abwanderung
- erzwungene Migration
- irreguläre Migration
- langfristige Migration
- legale Migration
- Wirtschaftsmigration
- Zuwanderung
Verwandte(r) Begriff(e)
- Migrant
- Vertreibung
Verwendungshinweis(e)
- Auf der internationalen Ebene gibt es keine universell akzeptierte Definition von „Migration“.
- Die Internationale Organisation für Migration (IOM) definiert Migration wie folgt: „Wanderung einer Person oder Personengruppe, entweder über eine internationale Grenze (internationale Migration) oder innerhalb eines Staates (Binnenmigration), die alle Arten von Wanderungen von Personen umfasst, wie auch immer ihre Dauer, Zusammensetzung und Gründe dafür sein mögen“. Diese Definition deckt alle Formen von Migration (freiwillige/erzwungene Migration, Binnenmigration/ internationale Migration, langfristige/kurzfristige Migration), unterschiedliche Gründe für die Migration (Migration aufgrund politischer Verfolgung, aufgrund von Konflikten, wirtschaftlichen Problemen, Umweltverschmutzung oder einer Kombination dieser Gründe oder Migration auf der Suche nach besseren wirtschaftlichen Bedingungen oder Bedingungen für das Überleben und Wohlbefinden, oder andere Gründe wie Familienzusammenführung) ab und unabhängig der Mittel, die bei der Migration genutzt wurden (legale/irreguläre Migration). Daher umfasst sie die Migration von Flüchtlingen, Vertriebenen, Wirtschaftsmigranten und Personen, die für andere Zwecke einschl. Familienzusammenführung wandern.
- Nach der Definition der Vereinten Nationen werden dagegen „Wanderungen für kürzere Zeiträume“ nicht als Migration angesehen.
Quelle
- Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.