neuangesiedelter Flüchtling

Im globalen Kontext, eine vom Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) als Flüchtling identifizierte Person, die von einem Staat, in dem sie Schutz gesucht hat, in einen Drittstaat überführt wird, der der Aufnahme der Person als Flüchtling mit Recht auf Daueraufenthalt zugestimmt hat. Im EU-Kontext, ein Drittstaatsangehöriger oder ein Staatenloser, der auf ein Neuansiedlungsersuchen des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR), das auf sein Bedürfnis nach internationalem Schutz gestützt ist, aus einem Drittstaat in einen EU-Mitgliedstaat überstellt wird, in dem er sich in einer der folgenden Eigenschaften aufhalten darf: i) Flüchtlingsstatus im Sinne von Art. 2(d) der Richtlinie 20114/95/ EU oder ii) Status, der nach dem nationalen und Unionsrecht dieselben Rechte und Vorteile gewährt wie der Flüchtlingsstatus.

Synonym(e)

  • Kontingentflüchtling
  • neuangesiedelte Person

Oberbegriff(e)

  • Flüchtling

Verwandte(r) Begriff(e)

  • Neuansiedlung
  • refugee in transit

Verwendungshinweis(e)

  1. Es ist der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR), der zusammen mit den zuständigen Behörden in dem betreffenden Staat entscheidet, welche Flüchtlinge zugelassen werden sollen. Die Flüchtlingseigenschaft wird vom UNHCR festgestellt und von dem Staat vor der Einreise in eben diesen Staat anerkannt.
  2. In manchen Fällen beurteilen zusätzlich die Nationalbehörden, ob die betreffende Person ein Flüchtling ist.
  3. In den einzelnen EU-Mitgliedstaaten werden aufgrund unterschiedlicher rechtlicher Regelungen unterschiedliche Begriffe verwendet. In einigen EU-Mitgliedstaaten werden solche Flüchtlinge als Teil eines jährlichen Neuansiedlungsprogramm anerkannt.
  4. IE benutzt den Begriff „programme refugee“ und in einem weiteren Kontext als „Neuansiedlung“ und definiert den Begriff in Sect. 24 des irischen FlüchtIingsgesetzes von 1996 (http://www.irishstatutebook.ie/1996/en/act/pub/0017/) wie folgt: „eine Person, der die Einreise- und Bleibeberechtigung aufgrund temporären Schutzes oder Neuansiedlung als Teil einer Gruppe von Personen durch die Regierung gewährt wurde.

Quelle

  • Globaler Kontext: Abgeleitet vom EMN vom Glossar des UNHCR Resettlement Handbook (nicht auf Deutsch verfügbar) EU-Kontext: Abgeleitet vom EMN anhand von Art. 3(1d) und 6(e) des Beschlusses 2007/573/EC des Rates (Entscheidung zur Einrichtung eines Europäischen Flüchtlingsfonds)
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.
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