Neuansiedlung

Im globalen Kontext, die Auswahl und Überstellung eines Flüchtlings aus dem Land, in dem er Zuflucht gesucht hat in einen Drittstaat, welcher seiner Aufnahme mit Recht auf Daueraufenthalt zugestimmt hat. Im EU-Kontext, die Überstellung eines Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen auf Ersuchen des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR), das auf sein Bedürfnis nach internationalem Schutz gestützt ist, von einem Drittstaat in einen EU-Mitgliedstaat, in dem er sich mit einem der folgenden Rechtsstatus aufhalten darf: a) Flüchtlingsstatus im Sinne von Art.2(d) der Richtlinie 2011/95/ EU; oder b) ein Status, der nach dem nationalen und Unionsrecht dieselben Rechte und Vorteile gewährt wie der Flüchtlingsstatus.

Unterbegriff(e)

  • Neuansiedlungsprogramm

Verwandte(r) Begriff(e)

  • Dauerhafte Lösung
  • neuangesiedelter Flüchtling
  • refugee in transit
  • Umverteilung

Verwendungshinweis(e)

  1. Der Status gewährleistet Schutz vor Abschiebung und gewährt neuangesiedelten Flüchtlingen und ihrer Familie oder Angehörigen Zugang zu vergleichbaren Rechten wie denen der Staatsangehörigen. Neuansiedlung beinhaltet auch die Möglichkeit zur Einbürgerung. Aus diesem Grund ist die Neuansiedlung eine dauerhafte Lösung sowie ein Instrument zum Schutz von Flüchtlingen.
  2. Dieser Begriff sollte nicht mit „Umverteilung“ verwechselt werden.

Quelle

  • Globaler Kontext: Abgeleitet vom EMN vom Glossars des UNHCR Resettlement Handbook (nicht auf Deutsch verfügbar) EU-Kontext: Abgeleitet vom EMN anhand von Art. 3(1)(d) und 6(e) des Beschlusses 2007/573/EC des Rates über die Errichtung eines Europäischen Flüchtlingsfonds
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.
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