Jede Person, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EUMitgliedstaates hat.
Unterbegriff(e)
- Drittstaatsangehöriger
Verwandte(r) Begriff(e)
- Ausländer
- Unionsbürger
Verwendungshinweis(e)
- Das bedeutet, dass Staatsangehörige aus NO, IS, LI und CH Nicht-EU-Bürger sind, aber nach der Definition auch keine Drittstaatsangehörige, hauptsächlich deswegen, weil sie das Recht auf Freizügigkeit haben.
Quelle
- Abgeleitet vom EMN anhand von Art. 20(1) des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (EUAV)
- Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.