Anhörung eines/r Antragstellers/in zum Inhalt seines/ihres Antrages auf internationalen Schutz, die durch das Personal der Asylbehörde durchgeführt wird.
Synonym(e)
- Anhörung in einem Asylkontext
- Asylanhörung
- Interview in einem Asylkontext
- persönliche Anhörung
Verwendungshinweis(e)
- Die persönliche Anhörung soll, bevor eine Entscheidung durch die Asylbehörde getroffen wird und unter bestimmten Bedingungen, die in Art. 15 der Richtlinie 2013/32/EU dargelegt sind, durchgeführt werden. Diese Bedingungen schließen ein: Sicherstellung der Vertraulichkeit und Gewährleistung, dass – die anhörende Person kompetent und befähigt ist, die persönlichen und allgemeinen Umstände des Antrags zu berücksichtigen; – soweit möglich die Anhörung durch eine Person des gleichen Geschlechts wie der/die Antragsteller/in durchgeführt wird; – ein/e Dolmetscher/in ausgewählt wird, der/die eine angemessene Verständigung zwischen dem/der Antragsteller/in und der anhörenden Person gewährleistet; – die anhörende Person keine Militär- oder Polizeiuniform trägt; und – Anhörungen von Minderjährigen kindgerecht durchgeführt werden.
- Der Begriff „persönliche Anhörung zum Antrag auf internationalen Schutz“ wird gewöhnlich als „Asylinterview“ oder „Asylanhörung“ bezeichnet.
Quelle
- Abgeleitet vom EMN anhand von Art. 14 der Richtlinie 2013/32/EU (Neufassung der Asylverfahrensrichtlinie)
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