persönliche Anhörung zum Antrag auf internationalen Schutz

Anhörung eines/r Antragstellers/in zum Inhalt seines/ihres Antrages auf internationalen Schutz, die durch das Personal der Asylbehörde durchgeführt wird.

Synonym(e)

  • Anhörung in einem Asylkontext
  • Asylanhörung
  • Interview in einem Asylkontext
  • persönliche Anhörung

Verwendungshinweis(e)

  1. Die persönliche Anhörung soll, bevor eine Entscheidung durch die Asylbehörde getroffen wird und unter bestimmten Bedingungen, die in Art. 15 der Richtlinie 2013/32/EU dargelegt sind, durchgeführt werden. Diese Bedingungen schließen ein: Sicherstellung der Vertraulichkeit und Gewährleistung, dass – die anhörende Person kompetent und befähigt ist, die persönlichen und allgemeinen Umstände des Antrags zu berücksichtigen; – soweit möglich die Anhörung durch eine Person des gleichen Geschlechts wie der/die Antragsteller/in durchgeführt wird; – ein/e Dolmetscher/in ausgewählt wird, der/die eine angemessene Verständigung zwischen dem/der Antragsteller/in und der anhörenden Person gewährleistet; – die anhörende Person keine Militär- oder Polizeiuniform trägt; und – Anhörungen von Minderjährigen kindgerecht durchgeführt werden.
  2. Der Begriff „persönliche Anhörung zum Antrag auf internationalen Schutz“ wird gewöhnlich als „Asylinterview“ oder „Asylanhörung“ bezeichnet.

Quelle

  • Abgeleitet vom EMN anhand von Art. 14 der Richtlinie 2013/32/EU (Neufassung der Asylverfahrensrichtlinie)
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.
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