Das Recht einer Person, Asyl zu suchen, gewährleistet nach Maßgabe der Genfer Konvention von 1951 und des Protokolls von 1967 sowie gemäß des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
Synonym(e)
- Recht, Asyl zu suchen
Verwandte(r) Begriff(e)
- Recht, Asyl zu gewähren
Verwendungshinweis(e)
- Flüchtlinge haben im herkömmlichen Völkerrecht kein einklagbares Recht auf Asyl. Es ist umstritten, ob das Völkergewohnheitsrecht das individuelle Recht auf Asyl erfasst.
Quelle
- Art. 18 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Art. 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
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