Ein Recht, das in Art.7, 9 und 33 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in Art.8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankert ist.
Verwandte(r) Begriff(e)
- Familienbildung
- Familienmigration
- Familienzusammenführung
- Kettenmigration
Unterbegriff(e)
- Recht auf Familieneinheit
Verwendungshinweis(e)
- Es gibt einen Unterschied zwischen dem Recht auf Familienleben und dem Recht auf Familieneinheit. Das Recht auf Familienleben ist ein Grundrecht, das in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert ist. Das Recht auf Familieneinheit bezieht sich mehr auf den Zweck und die Verfahrensaspekte bei der Einreise und dem Aufenthalt mit dem Ziel, die Familie wieder zu vereinen.
Quelle
- Charta der Grundrechte der Europäischen Union
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