Eine behördliche oder richterliche Entscheidung oder Maßnahme, mit welcher der irreguläre Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen festgestellt und eine Rückkehrverpflichtung auferlegt oder festgestellt wird.
Oberbegriff(e)
- Abschiebung
Unterbegriff(e)
- Abschiebungsanordnung
Verwandte(r) Begriff(e)
- freiwillige Rückkehr
- Rückführungsentscheidung
- Vollstreckungsmaßnahme
Verwendungshinweis(e)
- Verwendungshinweis(e) In manchen EU-Mitgliedstaaten können eine Rückkehrentscheidung und eine Abschiebungsanordnung, wie in der nationalen Gesetzgebung vorgesehen, durch eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung getroffen werden.
Quelle
- Art.3(4) der Richtlinie 2008/115/EG des Rates (Rückführungsrichtlinie)
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