Rückübernahmeabkommen

Ein Abkommen zwischen der EU und/oder einem EU-Mitgliedstaat mit einem Drittstaat auf Grundlage der Gegenseitigkeit, um schnelle und effiziente Verfahren für die Identifizierung und die sichere und ordnungsgemäße Rückführung von Personen einzuführen, die die Voraussetzungen für die Einreise in das Hoheitsgebiet des Drittstaates oder eines der EU-Mitgliedstaaten oder für die Anwesenheit oder den Aufenthalt in dem betreffenden Hoheitsgebiet nicht oder nicht mehr erfüllen, und den Transit dieser Personen im Geiste der Zusammenarbeit zu erleichtern.

Verwandte(r) Begriff(e)

  • Mobilitätspartnerschaft
  • Rückkehr

Verwendungshinweis(e)

  1. Die zwischen der EU und einem Drittstaat abgeschlossenen Rückübernahmeabkommen ersetzen jene Abkommen, die zwischen einem EU-Mitgliedstaat und dem gleichen Drittstaat abgeschlossen wurden (außer DK sowie möglicherweise IE und UK, abhängig von ihrer Entscheidung an einem getrennten Abkommen teilzunehmen).
  2. Weitere Informationen siehe: https://ec.europa.eu/home-affairs/ what-we-do/policies/irregular-migration-return-policy/ return-readmission_en

Quelle

  • Präambel der EU-Rückübernahmeabkommen (z.B. EU-Rückübernahmeabkommen mit Serbien)
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.
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