Die Herbeiführung der irregulären Einreise einer Person in einen (UN)-Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzt oder in dem sie keine Berechtigung zum ständigen Aufenthalt hat, mit dem Ziel, sich unmittelbar oder mittelbar einen finanziellen oder sonstigen materiellen Vorteil zu verschaffen.
Synonym(e)
- Schlepperei
- Schleppertum
Verwendungshinweis(e)
- Das UN-Protokoll wurde durch die Entscheidung 2006/616/EG des Rates (Entscheidung über den Abschluss des VN-Zusatzprotokolls gegen die Schleusung von Migranten) [http://eur-lex.europa. eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32006D0616] genehmigt.
Quelle
- Art.3(a) des Zusatzprotokolls gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (Palermo-Protokoll Schleusung)
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