Minderjährige, unbegleitete Minderjährige, Behinderte, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Opfer des Menschenhandels, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, Personen mit psychischen Störungen und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, wie z. B. Opfer weiblicher Genitalverstümmelung.
Unterbegriff(e)
- Antragsteller mit besonderen Bedürfnissen bei der Aufnahme
Verwandte(r) Begriff(e)
- Folter
- identifiziertes Opfer von Menschenhandel
- unbegleiteter Minderjähriger
- vermutetes Opfer von Menschenhandel
Verwendungshinweis(e)
- Richtlinie 2011/36/EU (Menschenhandelrichtlinie) [http:// eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32011L0036] definiert eine „Position der Schutzbedürftigkeit“ als „eine Situation, in der die betreffende Person keine wirkliche oder für sie annehmbare andere Möglichkeit hat, als sich dem Missbrauch zu beugen“.
- Einige Richtlinien benutzen engere Definition wie z.B. die Richtlinie 2008/115/EG (Rückführungsrichtlinie) [http://eur-lex. europa.eu/legal-content/EN/ALL/?uri=CELEX:32008L0115] in ihrem Art. 3 (9).
Quelle
- Art. 21 der Richtlinie 2013/33/EU (Neufassung der Aufnahmerichtlinie)
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