Eine Person, die alleiniger Eigentümer oder Miteigentümer eines Unternehmens ohne eigene Rechtspersönlichkeit (eines Unternehmens, das sich nicht inkorporiert hat und keine rechtliche Körperschaft bildet) ist, in dem sie arbeitet, es sei denn, sie geht gleichzeitig einer bezahlten Erwerbstätigkeit nach, die ihre Haupttätigkeit darstellt.
Verwandte(r) Begriff(e)
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmer
Verwendungshinweis(e)
- Im letztgenannten Fall wird die betreffende Person als Arbeitnehmer betrachtet.
- Laut IAO ICSE-93 sind selbständige Tätigkeiten Tätigkeiten, deren Vergütung direkt von dem mit den produzierten Waren und Dienstleistungen erzielten Gewinn (oder Gewinnpotenzial) abhängt (wobei der Eigenverbrauch als Teil des Gewinns angesehen wird). Selbständige treffen die betrieblichen Entscheidungen für das Unternehmen oder delegieren sie, behalten jedoch die Verantwortung für das Wohlergehen des Unternehmens. (Unternehmen bezieht sich hier auch auf Einpersonenunternehmen). In diesem Fall wird die betreffende Person als Arbeitnehmer betrachtet.
Quelle
- Eurostat-Datenbank für Begriffe und Definitionen
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