Der Schutz, der einem Drittstaatsangehörigen oder einem Staatenlosen gewährt wird, der die Voraussetzungen für die Anerkennung als Flüchtling nicht erfüllt, der aber stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass er bei einer Rückkehr in sein Herkunftsland oder, bei einem Staatenlosen, in das Land seines vorherigen gewöhnlichen Aufenthalts tatsächlich Gefahr liefe, einen ernsthaften Schaden im Sinne des Art.15 der Richtlinie 2011/95/EU zu erleiden, und auf den Art.17(1) und (2) dieser Richtlinie keine Anwendung finden und der den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Gefahr nicht in Anspruch nehmen will.
Oberbegriff(e)
- internationaler Schutz
Unterbegriff(e)
- Person mit Anspruch auf subsidiären Schutz
Verwandte(r) Begriff(e)
- (Bürger-)Kriegsflüchtling
- humanitärer Schutz
- vorübergehender Schutz
Verwendungshinweis(e)
- Der Begriff wird nicht in UK benutzt (siehe humanitärer Schutz).
Quelle
- Abgeleitet vom EMN anhand von Art. 2(f) von Richtlinie 2011/95/ EU (Neufassung der Qualifikationsrichtlinie)
- Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.