Die formelle Verpflichtung eines Antragstellers auf internationalen Schutz, einen EU-Mitgliedstaat innerhalb einer bestimmten Frist zu verlassen, um sich in einen anderen, für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständigen EU-Mitgliedstaat zu begeben.
Oberbegriff(e)
- Dublin-Überstellung
Verwandte(r) Begriff(e)
- Dublin-Verordnung
- Dubliner Übereinkommen
Quelle
- Abgeleitet vom EMN anhand der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin-III-Verordnung)
- Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.