Der Ort, an dem eine Person normalerweise ihre täglichen Ruhephasen verbringt, ungeachtet vorübergehender Abwesenheit zur Erholung, zum Urlaub, zum Besuch von Freunden und Verwandten, zu geschäftlichen Zwecken, zur medizinischen Behandlung oder zur religiösen Pilgerfahrt oder, wenn diese Daten nicht vorliegen, der Ort des rechtlichen oder eingetragenen Wohnsitzes.
Synonym(e)
- gewöhnlicher Aufenthaltsort
Quelle
- Art.2 (1) der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 (Migrationsstatistik- Verordnung)
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