Der Vorrang, den ein EU-Mitgliedstaat in Bezug auf den Zugang zum Arbeitsmarkt Arbeitskräften aus anderen EU-Mitgliedstaaten vor Arbeitskräften aus Drittstaaten gibt.
Synonym(e)
- Gemeinschaftspräferenz
Unterbegriff(e)
- Arbeitsmarkttest
Verwendungshinweis(e)
- Vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon war der bevorzugte Begriff „Gemeinschaftspräferenz“.
Quelle
- Abgeleitet vom EMN vom Beitrittsakt 2005 (Art.14 des Anhangs VI und Art. 14 bis Art.20 des Anhanges VII des Protokolls über die Bedingungen und Einzelheiten der Aufnahme der Republik Bulgarien und Rumäniens in die Europäische Union)
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