Jede Handlung, die im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung und in Kenntnis des Angriffs begangen wird.
Verwandte(r) Begriff(e)
- Ausschlussklausel
- Kriegsverbrechen
- Völkermord
Verwendungshinweis(e)
Verbrechen gegen die Menschlichkeit beinhalten:
- vorsätzliche Tötung;
- Ausrottung;
- Versklavung;
- Vertreibung oder zwangsweise Überführung der Bevölkerung;
- Freiheitsentzug oder sonstige schwer wiegende Beraubung der körperlichen Freiheit unter Verstoß gegen die Grundregeln des Völkerrechts;
- Folter;
- Vergewaltigung, sexuelle Sklaverei, Nötigung zur Prostitution, erzwungene Schwangerschaft, Zwangssterilisation oder jede andere Form sexueller Gewalt von vergleichbarer Schwere;
- Verfolgung einer identifizierbaren Gruppe oder Gemeinschaft aus politischen, rassischen, nationalen, ethnischen, kulturellen oder religiösen Gründen, Gründen des Geschlechts im Sinne des Absatzes 3 oder aus anderen nach dem Völkerrecht universell als unzulässig anerkannten Gründen im Zusammenhang mit einer in diesem Absatz genannten Handlung oder einem der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs unterliegenden Verbrechen;
- zwangsweises Verschwindenlassen von Personen;
- das Verbrechen der Apartheid;
- andere unmenschliche Handlungen ähnlicher Art, mit denen vorsätzlich große Leiden oder eine schwere Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder der geistigen oder körperlichen Gesundheit verursacht werden.
Quelle
- Art.7 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs
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