Vertrag von Lissabon

Ein internationaler Vertrag – ursprünglich auch Reformvertrag genannt -, der die beiden Verträge, die die verfassungsrechtliche Basis der Europäischen Union bilden, abändert und der darauf abzielt, die Effizienz und die demokratische Legitimität der Europäischen Union zu stärken und die Kohärenz ihrer Aktionen zu verbessern.

Synonym(e)

  • Lissabonner Vertrag
  • Reformvertrag

Verwandte(r) Begriff(e)

  • Gemeinsames Europäisches Asylsystem

Verwendungshinweis(e)

  1. Der Vertrag von Lissabon wurde von den 27 EU-Mitgliedstaaten am 13. Dezember 2007 unterzeichnet und ist am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten. Er reformierte den Maastrichter Vertrag (1993), der auch als Vertrag über die Europäische Union bekannt ist und den Vertrag von Rom (1952), der auch als Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag, EGV) bekannt ist. In Lissabon, wurde der Vertrag von Rome in Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag, AEUV) umbenannt.
  2. Zu den wesentlichen Neuerungen gehören der Wechsel von der Einstimmigkeit zu einer qualifizierten Mehrheit bei Abstimmungen im Ministerrat in mindestens 45 Politikbereichen, der Wechsel der Gewichtung der Stimmen im Ministerrat durch die Einführung einer doppelten Mehrheit in Abstimmungsverfahren, die Stärkung des Europäischen Parlaments durch ein Zweikammer- Gesetzgebungsverfahren neben der des Ministerrates, eine konsolidierte Rechtspersönlichkeit der EU, die Einführung des Amtes des Präsidenten des Europäischen Rates mit längerer Amtszeit und die Einführung eines Hohen Vertreters für Außenund Sicherheitspolitik der EU. Der Vertrag macht auch die Bürgerrechte der Union, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, rechtsverbindlich.
  3. Der Vertrag von Lissabon erweiterte auch die Kompetenzen der EU in Asylfragen. Gemäß Art. 78 AEUV wird eine gemeinsame Asylpolitik durch das normale Gesetzgebungverfahren entwickelt. Es werden keine Mindeststandards mehr erwähnt, die das Ziel der Konvergenz hatten. Der Artikel stellt die rechtliche Basis für das GEAS dar. Weitere Informationen sind unter dem Eintrag „Gemeinsames Europäisches Asylsystem“ in diesem EMN-Glossar zu finden.
  4. Darüberhinausgehende Informationen sind auf der Webseite des Vertrages von Lissabon zu finden (http://www.lisbon-treaty. org/wcm/the-lisbon-treaty.html).

Quelle

  • Abgeleitet vom EMN von der Webseite des Vertrages von Lissabon
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.
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