Im globalen Kontext, die Verweigerung der Einreise einer Person, die nicht alle Kriterien für die Einreise in das gewünschte Land, die in der nationalen Gesetzgebung festgelegt sind, erfüllt. Im EU-Kontext, die Verweigerung der Einreise von Drittstaatsangehörigen an den EU-Außengrenzen, da sie nicht alle Einreisebedingnungen gemäß Artikel 5(1) der Verordnung (EU) 2016/399 (Schengener Grenzkodex) erfüllen und nicht zu den Personengruppen zählen, auf die in Artikel 5 Absatz 4 jener Verordnung Bezug genommen wird.
Synonym(e)
- Einreiseverbot (DE, LU)
- Einreiseverweigerung
Verwandte(r) Begriff(e)
- EU-Außengrenze
- EU-Binnengrenze
- Grenzkontrolle
- irreguläre Einreise
- legale Einreise
Quelle
- Globaler Kontext: vom EMN entwickelt EU-Kontext: abgeleitet vom EMN anhand der Definition des „Drittstaatsangehörigen, dem die Einreise verweigert wurde“ in Art.2(q) der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 des Rates (Migrationsstatistik- Verordnung)
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