Die Erlaubnis oder Entscheidung eines EU-Mitgliedstaats, die im Hinblick auf die Einreise zum Zweck der Durchreise oder die Einreise zum Zweck eines Aufenthalts in diesem EU-Mitgliedstaat oder in mehreren EU-Mitgliedstaaten verlangt wird.
Oberbegriff(e)
- Reisedokument
Unterbegriff(e)
- Visa-Informationssystem
- Visaerleichterungsabkommen
- Visakodex
- Visum für den Flughafentransit
- Visum für den kurzfristigen Aufenthalt
- Visum für den längerfristigen Aufenthalt
Verwendungshinweis(e)
- Mit einigen Drittstaaten (insbesondere seit Dezember 2011 mit Albanien, Bosnien-Herzegowina, FYR Mazedonien, Georgien, Moldawien, Montenegro, Serbien, Russische Föderation und Ukraine) gibt es Visaerleichterungsabkommen die, auf Grundlage der Gegenseitigkeit, die Ausstellung von Visaerleichterungsabkommen für einen geplanten Aufenthalt von höchstens 90 Tagen pro Zeitraum von 180 Tagen für Bürger der Europäischen Union und die Staatsangehörigen des Drittstaats erleichtern. Diese werden oft zur gleichen Zeit wie die Rückübernahmeabkommen abgeschlossen. Weitere Informationen sind auf der Website für Visapolitk der DG Inneres [https://ec.europa.eu/ home-affairs/what-we-do/policies/borders-and-visas/visa-policy_ en] zu finden.
Quelle
- Art. 2(m) der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin-III-Verordnung)
- Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.