Eine Handlung begangen in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören.
Verwandte(r) Begriff(e)
- ethnische Säuberung
- Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Verwendungshinweis(e)
- Wie in der Konvention dargestellt, enthalten diese Handlungen: a) das Töten von Angehörigen der Gruppe; b) das Verursachen von schweren körperlichen oder seelischen Schäden an Mitgliedern der Gruppe; c) die vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen; d) die Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind; e) die gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.
- Die Definition ist auch in Art. 6 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs [http://www.un.org/Depts/ german/internatrecht/roemstat1.html] zu finden.
Quelle
- Art. 2 des Übereinkommens über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948
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