Völkermord

Eine Handlung begangen in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören.

Verwandte(r) Begriff(e)

  • ethnische Säuberung
  • Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Verwendungshinweis(e)

  1. Wie in der Konvention dargestellt, enthalten diese Handlungen: a) das Töten von Angehörigen der Gruppe; b) das Verursachen von schweren körperlichen oder seelischen Schäden an Mitgliedern der Gruppe; c) die vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen; d) die Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind; e) die gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.
  2. Die Definition ist auch in Art. 6 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs [http://www.un.org/Depts/ german/internatrecht/roemstat1.html] zu finden.

Quelle

  • Art. 2 des Übereinkommens über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.

 

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