Zugewiesenes Wohngebiet

Zuordnung von Antragstellern auf internationalen Schutz und/ oder Personen, denen internationaler Schutz zuerkannt wurde, zu einem bestimmten Wohnort.

Synonym(e)

  • geograpische Beschränkung des Wohnsitzes
  • Residenzpflicht
  • Wohnsitzauflage
  • Wohnsitzerfordernis
  • Wohnsitzregelung
  • Wohnsitzzuweisung

Verwendungshinweis(e)

  1. Gemäß Art. 7 der Richtlinie 2013/33/EU (Neufassung der Aufnahmerichtlinie) können Antragsteller auf internationalen Schutz aus Gründen des öffentlichen Interesses, der öffentlichen Ordnung oder, wenn erforderlich, für die rasche Bearbeitung und wirksame Prüfung ihres Antrags auf internationalen Schutz einem bestimmten Gebiet zugewiesen werden. Sie dürfen sich innerhalb dieses zugewiesenen Gebietes frei bewegen. Das zugewiesene Gebiet darf die unveräußerliche Privatsphäre nicht beinträchtigen und muss hinreichend Raum für die Gewährleistung des Zugangs zu allen Vorteilen dieser Richtlinie bieten.
  2. Nationale Gesetze und Verwaltungsvorschriften der EUMitgliedstaaten können bestimmen, wo Flüchtlinge leben, entweder durch Zuteilung oder Verbot von bestimmten Gebieten. Ziel ist es, die Integration zu erleichtern.
  3. Gemäß der Richtlinie 2011/95/EU (Neufassung der Qualifikationsrichtlinie) müssen EU-Mitgliedstaaten den Personen, denen sie internationalen Schutz gewährt haben, die Freizügigkeit innerhalb ihres Hoheitsgebiets unter denselben Bedingungen erlauben, wie sie für andere legal ansässige Nicht-EU-Bürger vorgesehen ist. Personen, denen subsidiärer Schutz zuerkannt wurde, können nur in Ausnahmefällen dazu verpflichtet werden, an einem bestimmten Wohnort zu wohnen. Der EuGh hat in seinem Urteil vom 1. März 2016 (verbundene Rechtssachen C-443/14 und C-444/14) entschieden, dass das EU-Recht nicht ausschließt, dass EU-Mitgliedstaaten geografische Beschränkungen für die Aufenthaltsgenehmigung Personen, denen subsidiärer Schutz zuerkannt wurde, die öffentliche Zuwendungen erhalten, zu verhängen, mit dem Ziel, die Integration von Drittstaatsangehörigen zu erleichtern. Eine solche Beschränkung ist jedoch aus Gründen der territorialen Aufteilung der Sozialhilfebelastungen nicht gerechtfertigt, wenn national anzuwendende Regelungen die Auferlegung einer solchen Maßnahme für andere Gruppen von Migranten (z.B. Flüchtlinge) nicht vorsehen. Weitere Informationen siehe: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/ application/pdf/2016-03/cp160022de.pdf
  4. Dies ist ein EU-Konzept und unterscheidet sich vom Konzept des „zugewiesenen Wohnortes“ gemäß Art. 8(4) der Richtlinie 2013/33/EU, der Teil einer Alternative zur Inhaftierung im nationalen Kontext sein kann.

Quelle

  • Abgeleitet vom EMN von Art. 7 der Richtlinie 2013/33/EU (Neufassung der Aufnahmerichtlinie)
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.
Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

brandl-talos-logo
alexander-stuecklberger

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter