Der Prozess der Bestimmung des EU-Mitgliedstaates, der für die Überprüfung eines Antrags auf internationalen Schutz, der in einem der EU-Mitgliedstaaten von einem Drittstaatsangehörigen gestellt wurde, gemäß der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin-III-Verordnung) zuständig ist.
Verwandte(r) Begriff(e)
- Dublin-Überstellung
- Dublin-Verordnung
- Dubliner Übereinkommen
- Eurodac
- Überstellungsanordnung
Quelle
- Abgeleitet vom EMN von Art. 20 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin-III-Verordnung)
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