erniedrigende Behandlung oder Bestrafung

Eine Behandlung, die eine Person durch mangelnde Achtung ihrer Menschenwürde oder durch Minderung ihrer Menschenwürde erniedrigt oder herabsetzt, oder die Gefühle von Angst, Qual oder Minderwertigkeit hervorruft, die geeignet sind, die Moral und den körperlichen Widerstand einer Person zu brechen.

Oberbegriff(e)

  • ernsthafter Schaden

Verwandte(r) Begriff(e)

  • Folter
  • unmenschliche Behandlung oder Bestrafung

Verwendungshinweis(e)

  1. Das Verbot von Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe ist als ein Recht von wesentlicher Bedeutung in internationalen Menschenrechtsnormen anerkannt und in allen wichtigen internationalen Dokumenten zu zivilen und politischen Rechten festgelegt, wie etwa in Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Das Verbot, das in Art. 3 EMRK enthalten ist, ist das einzige Verbot der Konvention, das keiner Einschränkung oder möglichen Abweichung unterliegt.
  2. Während die UNO-Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (UNCAT) eine Definition von Folter beinhaltet, gibt es keine universell anerkannte Definition von unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Strafe. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) bietet zumindest eine Leitlinie, obwohl sich die Entscheidungspraxis des Gerichtshofs mit der Zeit geändert hat. Abhängig vom Grad der Schwere der Misshandlung hat der Gerichtshof drei nach Art. 3 verbotene Kategorien unterschieden und definiert: (i) Folter, (ii) unmenschliche Behandlung oder Bestrafung und (iii) erniedrigende Behandlung oder Strafe. Darüber hinaus hat der Gerichtshof im Urteil Selmouni gegen Frankreich vom 28. Juli 1999 betont, dass die Hierarchie, die zwischen den drei Kategorien von Misshandlung unterscheidet, fließend ist und in Übereinstimmung mit dem gesellschaftlichen Fortschritt beurteilt werden muss.
  3. Die verwendete Definition ist der aktuellsten Verwendung des Begriffs in der Rechtsprechung des EGMR entnommen. Die ersten Definitionen des Begriffs wurden in der Rechtsprechung ab den 1960er Jahren entwickelt – z.B. Dänemark, Frankreich, Norwegen, Schweden und die Niederlande gegen Griechenland, 1969 – http://www.apt.ch/content/files_res/Article3_en.pdf
  4. Das Leiden und die Erniedrigung müssen auf jeden Fall über das unvermeidbare Element des Leidens oder der Erniedrigung hinausgehen, das sich aus legitimer Behandlung oder Bestrafung ergibt (Soering gegen Vereinigtes Königreich, Randzahl 100).

Quelle

  • EGMR: Svinarenko und Slyadnev gegen Russland, Anträge Nr. 32541/08 und 43441/08 auf der Grundlage von EGMR: M.S.S. gegen Belgien und Griechenland [GK], Antrag Nr. 30696/09, § 220, EGMR 2011 und EGMR: El-Masri gegen die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien [GK], Anträge Nr. 39630/09, § 202, EGMR 2012
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.
Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

CHG_logo_250
stefan-gutbrunner-profil

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter