Ein Staat, in dem ein Antragsteller auf internationalen Schutz entweder
- als Flüchtling anerkannt wurde und er diesen Schutz weiterhin in Anspruch nehmen darf oder
- ihm in dem betreffenden Staat anderweitig ausreichender Schutz, einschließlich der Anwendung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung gewährt wird, vorausgesetzt, dass er von diesem Staat wieder aufgenommen wird.
Synonym(e)
- Erst-Asylprinzip
- erstes Asylland
- Land des ersten Asyls
Verwendungshinweis(e)
- Bei der Anwendung des Konzepts des „ersten Asylstaats“ auf die besonderen Umstände des/r Antragstellers/in können die EU-Mitgliedstaaten gemäß Art. 38(1) der Richtlinie 2013/32/EU (Neufassung der Asylverfahrensrichtlinie), das Konzept des sicheren Drittstaates, berücksichtigen.
- Im Einklang mit der relevanten Gesetzgebung hat der/die Antragsteller/in die Möglichkeit, die Anwendung des Konzepts des ersten Asylstaats unter Berufung auf seine/ihre besonderen Umstände anzufechten.
Quelle
- Art. 35 der Richtlinie 2013/32/EU (Neufassung der Asylverfahrensrichtlinie)
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